Mag. Stefanie Hutter

Klinische- und Gesundheitspsychologin

Kosten und Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

Das Erstgespräch dient dazu, einander kennenzulernen, ihre Anliegen und Ziele zu formulieren. Ich möchte Ihnen einen Überblick über meine Arbeitsweise geben, anhand derer Sie entscheiden können, ob eine Zusammenarbeit für Sie in Frage kommt. Danach besprechen und planen wir die weitere Vorgehensweise. Ziel ist es die Anzahl der Einheiten auf ihre individuelle Problemlage optimal anzupassen. Das Credo hierbei ist: So kurz wie möglich, so viel wie nötig.

Sollte eine Zusammenarbeit mit mir für Sie nicht vorstellbar sein, vermittle ich Sie gerne an Kolleg:innen weiter.

 

Kosten

Erstgespräch (Dauer 60-80Min) : 90.-

Jede weitere Einheit (50 Min) : 90.-

Onlineberatung : 80.-

 

Die Honorarnote erhalten Sie nach jeder Einheit und ist entweder binnen 7 Werktagen auf das angegebene Konto zu überweisen oder direkt danach in bar zu bezahlen.

Die Honorarnote setzt sich aus der Vorbereitungszeit, der Behandlungszeit sowie der Nachbereitungszeit zusammen. Die klinisch-psychologische Behandlung wird derzeit (noch) nicht von der Krankenkasse finanziert bzw. unterstützt, daher ist die Leistung privat zu zahlen.  Die Vorteile privater Gesundheitsleistungen sind dabei: kurze Wartezeiten , kurzfristige Termine und eine garantierte Anonymität gegenüber der Krankenkasse, da die Inanspruchnahme einer psychologischen Behandlung nirgends aufscheint.

 

Für einkommensschwache KrebspatientInnen kann vor Beginn einer psychoonkologischen Therapie um finanzielle Unterstützung bei der ÖGPO - Österreichische Gesellschaft für Psychoonkologie angesucht werden. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Seit 1.1.2024 ist die psychologische Behandlung im ASVG verankert. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Abrechenmöglichkeiten.

 

Absageregelung

Sollten Sie einen festgelegten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie diesen 24 Std vor dem bestehenden Termin telefonisch (Mailbox) oder SMS abzusagen. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass ich den nicht wahrgenommen Termin in Rechnung stelle.

 

Verschwiegenheitverpflichtung

Ich bin als Psychologin laut §14 des Psychologengesetzes zu Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt für Sie, dass alles, was Sie mir im Rahmen unseren Einheiten erzählen absolut vertraulich behandelt wird. Das ist mein wichtigstes Arbeitscredo.